Haftung beim Gefahrguttransport
Quelle: https://unece.org/dangerous-goods
Unter Gefahrguttransport-Haftung versteht man die rechtliche Verantwortlichkeit des Transportunternehmens und ggf. weiterer am Gefahrguttransport beteiligter Parteien fĂŒr SchĂ€den, Verluste oder Sanktionen, die aus der Beförderung gefĂ€hrlicher GĂŒter entstehen. Sie umfasst Pflichten aus rechtlichen Vorschriften (z. B. Gefahrgut- oder ADR-/RID-Kompetenzen), vertragliche Vereinbarungen sowie Haftungsregeln im Zusammenhang mit der Beförderung gefĂ€hrlicher GĂŒter.
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