Haftung bei Green Corridor
Quelle: https://ec.europa.eu/transport/themes/sustainable_en
Die Haftung bei Green Corridor bezeichnet die rechtliche Verantwortlichkeit für Schäden, Verluste oder Verstöße, die im Rahmen eines Green Corridor-Programms entstehen. Dazu gehört die Verantwortlichkeit bei Nichteinhaltung von Umweltauflagen, Verzögerungen, Schäden an Gütern oder Umweltschäden, wobei Zuständigkeiten zwischen Carrier, Frachtführer, Versender und Infrastrukturbetreibern durch Vertrag oder Gesetz festgelegt werden.
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