FAS Ladefreigabe
Quelle: https://iccwbo.org/resources-for-business/incoterms-rules/
Bestätigung, dass die Güter gemäß der Incoterms-Definition FAS (Free Alongside Ship) bereitgestellt bzw. freigegeben sind, damit sie am Schiffsrand aufgelegt und geladen werden dürfen; mit der Lieferung endet das Risiko bzw. die Kosten treffen nach der Freigabe in der Regel den Käufer, entsprechend der FAS-Vorgaben.
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