Grenzterminalprozessfreigabe
Quelle: https://www.zoll.de/DE/Home/Veranstaltungen/Ausbildung/Ausbildung-Foren/Was-ist-Zollabfertigung.html
Freigabe des Grenzterminalprozesses bezeichnet die behördlich bestätigte Freigabe bzw. Abwicklung aller erforderlichen Schritte am Grenzterminal (z. B. Zollabfertigung, Kontrollen), sodass Güter das Terminal verlassen oder weitertransportiert werden dürfen.