Grenzterminallizenzierung
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-procedures/border-control_en
Zulassung durch eine zuständige Behörde, operative Freigabe bzw. Genehmigung zum Betrieb eines Grenzterminals für den grenzüberschreitenden Güterverkehr einschließlich Abfertigung, Zollabwicklung und sicherheitsrelevanter Anforderungen.
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