Grenzterminalhaftungsbegrenzung
Quelle: https://www.unece.org/trade/transport-logistics
Rechtliche und vertragliche Regelung, die die Haftung eines Grenzterminals (oder dessen Betreiber) für Verlust, Beschädigung oder Verzögerung von Gütern begrenzt, während diese sich im Terminal befinden oder unter der Obhut des Terminals stehen. Die Haftungsbegrenzung folgt üblicherweise den einschlägigen Rechtsvorschriften, vertraglichen Vereinbarungen oder internationalen Konventionen und dient dem Risikomanagement im grenzüberschreitenden Warenverkehr.
Verwandte Begriffe
⚡ Aktuell 2026
Passar Hub: Alles zum neuen Schweizer Zollsystem
Passar ersetzt E-dec und NCTS. Passar 1.0 (Ausfuhr) ist live, Passar 2.0 (Einfuhr) startet ab Q2 2026. Roadmap, ePortal-Registrierung, Fristen und FAQ — alles auf einer Seite.
Passar 1.0Passar 2.0 → Q2 2026Passar 3.0 → Q2 2027