Zweckbindung
Quelle: https://gdpr-info.eu/art-5-gdpr/
Grundsatz, dass personenbezogene Daten, die im Rahmen von Logistikabläufen erhoben werden (z. B. Sendungsverfolgung, Auftragsabwicklung, Abrechnung), nur für festgelegte, ausdrückliche und legitime Zwecke verarbeitet werden dürfen und nicht in Weise weiterverarbeitet werden dürfen, die mit diesen Zwecken unvereinbar ist; jede weitere Verarbeitung bedarf zusätzlicher Einwilligung oder eines kompatiblen Zwecks.
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