Haftungsfreigrenze
Quelle: https://www.logistik-lexikon.de/haeftungsfreigrenze
Die Haftungsfreigrenze bezeichnet den festgelegten Betrag, bis zu dem der Frachtführer bzw. Versicherer von der Haftung freigestellt ist. Schadenersatzansprüche innerhalb dieses Betrags fallen nicht unter die Haftung; erst darüber hinaus besteht eine Haftung des Frachtführers bzw. Versicherers bis zu einer maximalen Obergrenze.