Zollveranlagung
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/zollveranlagung-56136
Zollveranlagung ist der Verwaltungsakt der Zollbehörde, durch den die festzusetzenden Abgaben (Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und sonstige Abgaben) nach Prüfung aller erforderlichen Angaben verbindlich festgelegt werden.
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