Geliefert, verzollt
Quelle: https://iccwbo.org/resources-for-business/incoterms/
DDP (Geliefert, verzollt) ist eine Incoterms-Regel, bei der der Verkäufer seine Verpflichtung erfüllt, die Ware am benannten Bestimmungsort dem Käufer zur Verfügung zu stellen, dort zu verzollen und unentladen bereitzustellen. Der Verkäufer trägt alle Kosten und Risiken, einschließlich Zöllen, Steuern, Abfertigung und sonstiger Zollformalitäten bis zur Lieferung am Bestimmungsort.
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