Logistikdienstleistungsvertrag
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/logistikvertrag-50316
Ein Logistikdienstleistungsvertrag ist ein vertragliches Abkommen zwischen einem Logistikdienstleister und einem Auftraggeber, in dem die Erbringung von logistischen Leistungen wie Transport, Lagerung und Umschlag geregelt wird.
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