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Logistikkonzessionsverträge

Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Concession_(contract)
Ein Logistikkonzessionsvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen einer öffentlichen Hand (z. B. Staat, Kommune oder Hafenbehörde) und einem privaten Unternehmen, bei der dem privaten Unternehmen für eine bestimmte Dauer das Recht eingeräumt wird, logistische Dienstleistungen (z. B. Lagerung, Umschlag oder Transport) zu betreiben und zu vermarkten. Der Konzessionär trägt die Investitions- und Betriebsrisiken und erhält im Gegenzug die Erlöse aus den erbrachten Dienstleistungen während der Vertragslaufzeit.
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