Langzeitlieferantenerklärung Gültigkeit
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/calculation-customs-duties/origin/declarations_origin_en.htm
Die Gültigkeit einer Langzeitlieferantenerklärung bezieht sich auf den festgelegten Zeitraum, in dem diese Erklärung als Ursprungsnachweis für Waren im Rahmen zoll- und handelspolitischer Präferenzregelungen anerkannt wird. Sie gibt an, wie lange der deklarierte Ursprung gültig bleibt, solange keine Änderungen am Produkt, am Lieferanten oder an den relevanten Ursprungsvoraussetzungen auftreten.