Im Unterschied zur allgemeinen technischen Betriebsbereitschaft eines Fahrzeugs bezeichnet Lufttüchtigkeit den behördlich zertifizierten Zustand, in dem ein Luftfahrzeug alle geltenden Sicherheits-, Wartungs- und Inspektionsanforderungen des Luftfahrtrechts erfüllt und damit zum Flugbetrieb zugelassen ist.
Quelle: https://www.easa.europa.eu/en/domains/airworthiness
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