Marktausschluss
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Ausschluss_(Beschaffung)
Der Marktausschluss bezeichnet den Ausschluss einer Partei vom Zugang zum Markt oder von der Teilnahme am Marktgeschehen aufgrund festgelegter Kriterien (z. B. Rechtsverstöße, Unzuverlässigkeit, Nichterfüllung von Anforderungen). Er wird häufig in Beschaffungs- und Wettbewerbsprozessen angewendet, um faire, rechtssichere Rahmenbedingungen sicherzustellen.