Marktmacht
Quelle: https://ec.europa.eu/competition-policy/overview/what-is-competition/market-power_en.html
Die Marktmacht bezeichnet die Fähigkeit eines Unternehmens oder einer Marktteilnahme, Preise, Bedingungen oder Verhaltensweisen im Markt zu beeinflussen oder zu bestimmen, z. B. durch hohen Marktanteil, Zugang zu Schlüsselressourcen, Netzwerkeffekte oder begrenzte Konkurrenz.
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