Marktzulassungsentzug
Quelle: https://www.ema.europa.eu/en/glossary/marketing-authorisation
Entzug der Marktzulassung bedeutet, dass eine Behörde eine bereits erteilte Zulassung zum Vertrieb eines Produkts widerruft (z. B. für Arzneimittel, Lebensmittel, Fahrzeugteile), sodass das Inverkehrbringen des Produkts gestoppt wird, meist aufgrund von Sicherheits-, Qualitäts- oder Konformitätsmängeln.