Haftungsmaximum
Quelle: https://unece.org/transport/trucks/cmr-convention
Das Haftungsmaximum ist die gesetzlich oder vertraglich festgelegte Höchstsumme, bis zu der eine Person oder ein Unternehmen, typischerweise der Frachtführer, für Schäden, Verluste oder Verzögerungen im Zusammenhang mit dem Transport von Gütern haftet; es begrenzt den Schadenersatz, den der Geschädigte verlangen kann.