Mehrwertsteuer Einfuhr
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/vat/what-vat/vat-importation_en
Die Einfuhrumsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer Einfuhr ist die Umsatzsteuer, die beim Grenzübertritt auf eingeführte Waren erhoben wird. Sie wird von der Zollverwaltung auf den Zollwert zzgl. gegebenenfalls Zölle und sonstige Abgaben erhoben und ist in der Regel von Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, als Vorsteuer abzugsfähig.
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