Eine Sendung trifft aus dem Ausland ein, wird zur Einfuhr angemeldet – und sofort wird die MWST Einfuhr fällig: Die Zollbehörde erhebt die Mehrwertsteuer auf den Zollwert zuzüglich der geschuldeten Einfuhrzölle, angewendet wird der inländische MWST-Satz der jeweiligen Warenkategorie.
Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Import_VAT
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