Sobald ein Unternehmen die auf Eingangsleistungen bezahlte Vorsteuer vollstÀndig mit der geschuldeten Ausgangssteuer verrechnen kann, ist MehrwertsteuerneutralitÀt erreicht: Es verbleibt weder eine Nettosteuerschuld noch ein dauerhaftes Steuerguthaben.
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/vat/index_en.htm
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