Anders als das allgemeine Meistbegünstigungsprinzip, das diskriminierungsfreie Zollsätze gegenüber allen WTO-Mitgliedern verlangt, erlaubt die Meistbegünstigungsausnahme den Abschluss regionaler Handelsabkommen mit bevorzugten Bedingungen für die Vertragsparteien.
Quelle: https://www.wto.org/english/res_e/publications_e/ai17_e/gatt1994_art24_jur.pdf
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