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Mithaftung Lager

Quelle: https://www.logistiklexikon.de
Eine vertragliche Vereinbarung, nach der der Lagerbetreiber und der Kunde gemeinsam oder anteilig für Verluste, Beschädigungen oder Verstöße im Zusammenhang mit der Lagerung der Güter haften, gemäß vertraglichen Bedingungen, Versicherungen und festgelegten Haftungsgrenzen.
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