Mitverschulden Absender
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Mitverschulden
Das Mitverschulden des Absenders bezeichnet Umstände, in denen der Absender durch eigenes Fehlverhalten oder Unterlassungen (z. B. falsche oder unvollständige Angaben, unsachgemäße Verpackung, Nichteinhaltung von Vorschriften) die Gefahr, den Schaden oder die ordnungsgemäße Durchführung der Beförderung beeinflusst. In solchen Fällen können Haftungs- oder Kostentragschaften dem Absender partiell zugeschrieben werden.
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