Mitverschulden Empfänger
Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Contributory_negligence
Mitverschulden des Empfängers bedeutet, dass der Empfänger durch sein Verhalten oder seine Handlungen die Gefahr, den Schaden oder Verzögerungen bei der Beförderung oder Abwicklung beeinflusst oder erhöht; dies kann dazu führen, dass Ansprüche ganz oder teilweise abgewiesen oder gemindert werden, abhängig von den geltenden Rechtsregeln.
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