Mitverschulden des EmpfÀngers bezeichnet die Situation, in der das eigene Verhalten, eine Unterlassung oder die FahrlÀssigkeit des EmpfÀngers (Konsignatar) zur Entstehung oder Verschlimmerung eines Transportschadens, eines Verlustes oder einer VerspÀtung beitrÀgt.
Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Contributory_negligence
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