Spediteure und Versicherungsexperten rechnen bei Luftfrachtschäden stets mit den Haftungsgrenzen des Montrealer Übereinkommens – einem internationalen Abkommen, das die Haftung von Luftfahrtunternehmen gegenüber Passagieren und Frachtversendern verbindlich begrenzt.
Quelle: https://www.icao.int/secretariat/legal/List%20of%20Parties/Mtl99_EN.pdf
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