Wer im Luftfrachtgeschäft Totalverluste regulieren muss, stützt sich auf die Montrealer Übereinkunft von 1999 (MC99) – und ein Montreal-Verlust bezeichnet genau den Fall, dass Luftfracht am Bestimmungsort nicht ankommt oder so schwer beschädigt ist, dass kein wirtschaftlicher Restwert verbleibt.
Quelle: https://www.icao.int/secretariat/legal/Pages/Montreal-Convention.aspx
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