Die Montreal-Konvention (Beförderungskonvention fĂŒr die Luft) enthĂ€lt Regelungen zur Haftung von LuftfrachtfĂŒhrern, unter anderem Obergrenzen fĂŒr Schadensersatz bei Verlust, BeschĂ€digung oder VerspĂ€tung von Fracht.
Quelle: https://treaties.un.org/Pages/ViewDetails.aspx?src=TREATY&mtdsg_no=IV-4-d&chapter=4&clang=_en
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