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Multimodale Haftung

Quelle: https:// UNECE.org/transport/rotterdam-rules.html
Haftung eines Frachtführers bzw. eines multimodalen Frachtführers für Verlust, Beschädigung oder Verzögerung von Gütern während eines multimodalen Transportvorgangs, sofern ein einheitlicher Beförderungsvertrag besteht und das Haftungsregime der multimodalen Beförderung, typischerweise gestützt durch internationale Regelwerke wie die Rotterdam-Regeln, Anwendung findet.
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