Im Unterschied zum Frachtbrief, der allgemeine Transportbedingungen und Warenangaben festhÀlt, enthÀlt die Gefahrgutdeklaration ausschliesslich die gefahrrelevanten Pflichtangaben: UN-Nummer, offizielle Benennung der Substanz, Gefahrgutklasse, Verpackungsgruppe, vorgeschriebene Gefahrzettel sowie Menge und Verpackungsart.
Quelle: https://www.iata.org/en/programs/cargo/dgr/
Passende Tools zu diesem Begriff
Diese Begriffe könnten Sie auch interessieren
Wöchentlich: Top-News, Branchen-Facts und Wissen aus der Logistik-Welt â kostenlos.
Teile dein Wissen, stelle RĂŒckfragen oder ergĂ€nze unsere ErklĂ€rung mit deinem Praxis-Know-how. Alle BeitrĂ€ge werden vor der Veröffentlichung moderiert.