Logistik-GlossarDE1 Min. LesezeitStand: 26. Juni 2026
Gefahrgutdeklaration
Wer Gefahrgut versendet, ist gesetzlich verpflichtet, dem Transporteur vor Übergabe der Ware eine Gefahrgutdeklaration auszuhändigen.
Kurzantwort
Zuletzt aktualisiert: Veröffentlicht:
Quelle: https://www.iata.org/en/programs/safety/dangerous-goods/
Kategorie
Logistik-Konzept
Lesezeit
1 min
Wörter
100
Erwähnt in
–
Definition & Erklärung
Wer Gefahrgut versendet, ist gesetzlich verpflichtet, dem Transporteur vor Übergabe der Ware eine Gefahrgutdeklaration auszuhändigen. Dieses Dokument enthält die UN-Nummer, den technischen Versandnamen, die Gefahrklasse, die Verpackungsgruppe, die Menge und den Verpackungstyp sowie Notfallkontakte und Erste-Hilfe-Anweisungen. Es schützt den Transporteur rechtlich, indem es die korrekte Klassifizierung durch den Absender bestätigt, und gibt Rettungskräften im Notfall sofort verwertbare Informationen. Je nach Verkehrsträger ist eine andere Deklarationsform vorgeschrieben: das Gefahrgut-Beförderungsdokument nach ADR für die Strasse, nach RID für die Schiene, das Shipper's Declaration nach IATA für Luftfracht und die Dangerous Goods Declaration nach IMDG für den Seeweg – inhaltlich aber weitgehend identisch.
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