Vorsteueranspruchsentstehung
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Vorsteuerabzug
Der Vorsteueranspruch entsteht, sobald ein Unternehmer eine Eingangsleistung für das Unternehmen erhält oder damit eine steuerpflichtige Lieferung oder Leistung verbunden ist und eine ordnungsgemäße Rechnung über Vorsteuerbeträge vorliegt; er ermöglicht dem Unternehmer, die gezahlte Vorsteuer (VAT) mit der Umsatzsteuer (Ausgangssteuer) zu verrechnen bzw. erstattet zu bekommen.