Logistik-GlossarDE1 Min. LesezeitStand: 26. Juni 2026
Namenskonnossement
Im Dokumentenverkehr der Seefracht kommt das Namenskonnossement zum Einsatz, wenn die Ware ausschliesslich an eine namentlich genannte Person oder ein bestimmtes Unternehmen ausgeliefert werden soll.
Kurzantwort
Zuletzt aktualisiert: Veröffentlicht:
Quelle: https://www.investopedia.com/terms/b/billoflading.asp
Kategorie
Logistik-Konzept
Lesezeit
1 min
Wörter
117
Erwähnt in
–
Definition & Erklärung
Im Dokumentenverkehr der Seefracht kommt das Namenskonnossement zum Einsatz, wenn die Ware ausschliesslich an eine namentlich genannte Person oder ein bestimmtes Unternehmen ausgeliefert werden soll. Anders als das Order-Konnossement kann es nicht durch Indossament auf Dritte übertragen werden – der im Dokument benannte Empfänger ist der einzig Berechtigte zur Warenabholung am Bestimmungshafen. Diese fehlende Handelbarkeit ist bewusst gewählt: Sie gibt dem Verkäufer Kontrolle darüber, wer die Ware erhält, und reduziert das Risiko, dass das Dokument ungewollt zirkuliert. In der Praxis wird das Namenskonnossement bevorzugt bei vertrauenswürdigen Handelspartnern, konzernintern oder dort eingesetzt, wo keine Bankabsicherung über ein Dokumentenakkreditiv besteht. Im Luftfrachtbereich entspricht dieser Logik der Luftfrachtbrief (AWB), der grundsätzlich auf einen benannten Empfänger ausgestellt und nicht übertragbar ist.
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