Das nationale Transitverfahren (nTV) ist ein Schweizer Zollverfahren, mit dem unverzollte Waren unter Zollüberwachung innerhalb der Schweiz von einer Zollstelle zu einer anderen befördert werden – etwa von einer Binnenzollstelle zu einer Grenzzollstelle oder zwischen zwei Grenzzollstellen –, ohne dass dabei bereits Einfuhrabgaben (Zoll, Mehrwertsteuer) fällig werden.
Quelle: BAZG (bazg.admin.ch): Nationaler Transit (nTV) – Firmen; NCTS – gemeinsames Versandverfahren (gVV) / nationales Transitverfahren (nTV); Richtlinien R-14 Transit. Stand: Juni 2026.
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