Ursprungsneufeststellung
Quelle: https://www.wto.org/english/tratop_e/orig_e/orig_e.htm
Ursprungsneufeststellung ist der Vorgang, bei dem der Ursprung von Waren objektiv neu bewertet oder bestätigt wird, um festzustellen, ob die Waren gemäß den Ursprungsregeln (z. B. für Präferenz- oder Zollregelungen) als Ursprungsgüter gelten oder nicht.