Bergungspflicht
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Bergungspflicht
Im Seerecht bezeichnet Bergungspflicht die gesetzliche Pflicht des Schiffs- oder Frachtführers, unter bestimmten Umständen Maßnahmen zur Bergung von Menschen und/oder Gütern zu ergreifen, um Schaden zu verhindern oder zu minimieren. Dazu gehören Hilfsleistungen, Rettungsmaßnahmen und Maßnahmen zum Erhalt von Ladung und Vermögen.