Anzeigeobliegenheit
Quelle: https://de.wiktionary.org/wiki/Anzeigeobliegenheit
Rechtliche Pflicht, gegenüber Behörden eine Meldung bzw. Anzeige zu erstatten, wenn Güter transportiert, eingeführt oder versendet werden. Umfasst Zollanmeldungen sowie weitere Meldungen (z. B. Transit, Gefahrgut), die der Behördenkontrolle dienen.
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