Lieferpflicht Verkaeufer
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html
Die Lieferpflicht des Verkäufers ist die vertragliche Pflicht, dem Käufer die vereinbarte Ware in der vereinbarten Beschaffenheit, Menge und Qualität am vorgesehenen Liefertermin bzw. am vorgesehenen Lieferort zu übergeben und damit gegebenenfalls Risiko und Eigentum gemäß den vertraglichen Regelungen zu übertragen.
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