Grenzterminaltransportauflage
Quelle: https://verkehrslexikon.de/definition/Grenzterminaltransportauflage
Eine gesetzliche oder vertragliche Anforderung, Fracht durch einen bestimmten Grenzterminal transportieren zu müssen, d. h. der Transport der Ware erfolgt ausschließlich oder unter der Bedingung eines Grenzterminals.