EXW Markierungspflicht
Quelle: https://iccwbo.org/resources-for-business/incoterms-rules/
Im EXW (Ex Works) Vertrag besteht die Markierungspflicht in der Regel nicht automatisch durch den Verkäufer; sie betrifft die Kennzeichnung der Ware bzw. der Verpackung mit vorgeschriebenen oder vertraglich vereinbarten Kennzeichnungen (Zoll-, Transport- und Handlingshinweise). Die Pflicht zur Markierung liegt in der Praxis oft beim Käufer, der die Ware ab Werk abholt oder entsprechend weitertransportiert.
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