Option der meldenden Partei
Quelle: https://www.cbp.gov/trade
Option der meldenden Partei: Die Wahl, welche Partei (z. B. Versender, Empfänger oder Spediteur/Berater) befugt ist, erforderliche Dokumente und Meldungen gegenüber Behörden (z. B. Zoll, Regulierungsbehörden) für eine Sendung einzureichen.
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