Ordnungspolitische Aufsicht
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Ordnungspolitik
Die ordnungspolitische Aufsicht bezeichnet die staatliche Überwachung des rechtlichen Rahmens und der Regelwerke, die Märkte, Infrastruktur und logistische Abläufe steuern. Ziel ist die Gewährleistung fairer Wettbewerbsbedingungen, Rechts- und Planungssicherheit sowie einer funktionsfähigen, zuverlässigen Logistik- und Infrastrukturbasis; der Fokus liegt auf Politik- bzw. Regulierungsaufgaben, nicht auf operativen Abläufen.
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