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Ordnungspolitische Eingriffsgrenze

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Ordnungspolitik
Begriff der Ordnungspolitik: Die ordnungspolitische Eingriffsgrenze bezeichnet die vom Staat gesetzte bzw. verankerte Grenze, bis zu der er in die Wirtschaftsordnung eingreifen darf, um Rahmenbedingungen und Wettbewerb sicherzustellen. Innerhalb dieser Grenze soll der Markt sich frei entfalten; darüber hinaus sollten Eingriffe möglichst gering bleiben, um Marktdisziplin und Effizienz zu wahren.
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