Organhaftung
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Organhaftung
Die Organhaftung bezeichnet die zivilrechtliche Haftung der Mitglieder der Organstellungen eines Unternehmens (z. B. Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat) für Schäden, die durch Pflichtverletzungen oder rechtswidrige Handlungen im Rahmen der Ausübung ihrer Funktionen entstehen. Sie beruht auf Verletzung oder Überschreitung von Sorgfalts- und Treuepflichten sowie auf Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Erfüllung der Organaufgaben.