Packvorschrift
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/packvorschrift-49224
Eine Packvorschrift ist eine verbindliche Vorgabe, die festlegt, wie Waren verpackt, gesichert, gekennzeichnet und dokumentiert werden müssen, um Transport-, Lager- und Handhabungsanforderungen zu erfüllen und Risiken sowie Beschädigungen zu minimieren.