Zollwertnachzahlung
Quelle: https://www.zoll.de
Nachzahlung der Zollwertabrechnung, wenn der beim Import deklarierte oder berechnete Zollwert nachträglich korrigiert wird und der Importeur die Differenz zum ursprünglichen Zollwert sowie gegebenenfalls Zölle, Steuern oder Gebühren nachzahlen muss.