Ersatzfreiheitsstrafe
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__43.html
Eine Ersatzfreiheitsstrafe ist eine verhängte Haftstrafe, die statt der Zahlung einer Geldstrafe verbüßt wird. Sie tritt ein, wenn eine Geldstrafe nicht bezahlt wird; der Verurteilte muss die festgesetzte Haft antreten, statt die Geldstrafe zu zahlen.