Strafbefehl
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Strafbefehl
Ein Strafbefehl ist im deutschen Strafprozess ein schriftlicher gerichtlicher Beschluss, mit dem eine Straftat als begangen festgestellt und ohne mündliche Hauptverhandlung eine Strafe (häufig Geldstrafe) festgesetzt wird; er dient der Straffestsetzung und dem Verfahrenserleichterung für einfach gelagerte Delikte.