Vorsteueranspruchsverlust
Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Mehrwertsteuer/mehrwertsteuer.html
Der Begriff bezeichnet den Verlust des Anspruchs auf Vorsteuerabzug durch den Unternehmer. Der Vorsteueranspruch erlischt oder wird eingeschränkt, wenn die vom Unternehmen bezogenen Leistungen nicht mehr für steuerpflichtige Umsätze verwendet werden, wenn der Vorsteuerabzug zeitlich verjährt ist oder wenn gesetzliche Vorgaben und Ausnahmen (z. B. unfreiwillige Nichtnutzung, Privatnutzung, Außerkraftsetzung von Ausnahmen) dazu führen, dass kein Vorsteuerabzug mehr möglich ist.