Grenzterminalzugangsberechtigung
Quelle: https://www.zoll.de
Berechtigung, einen Grenzterminal zu betreten bzw. zu nutzen, z. B. für Transporteure, Spediteure oder Mitarbeiter, die am Zoll- oder Grenzterminal arbeiten; umfasst ein verifiziertes Berechtigungsdokument oder eine entsprechende elektronische Nachweisung.
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